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In der Praxis der chinesischen Marktwirtschaft begegnet man zahlreichen Gesellschaftsformen, deren rechtliche Ausgestaltung vom Gesetzgeber schrittweise vorgenommen wird. Nach dem bereits 1993 erschienenen Gesellschaftsgesetz, welches die Gesellschaftsformen der GmbH und der Aktiengesellschaft regelt, stellt das am 1. August 1997 in Kraft getretene Gesetz über Partnerschaftsunternehmen einen weiteren Meilenstein dar. Gesetzesaufbau und -inhalt werden umfassend dargestellt, wichtige Einzelprobleme ausführlich erörtert. Darüber hinaus werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum deutschen Recht systematisch herausgearbeitet. Ein Überblick über die historische Entwicklung des chinesischen Rechts der Personengesellschaften und die Übersetzung des gesamten Gesetzestextes vervollständigen die Darstellung. Somit leistet diese Arbeit einen wichtigen Beitrag zum tieferen Verständnis des chinesischen Gesellschaftsrechts.