Nehodí sa? Žiadny problém! U nás môžete do 30 dní vrátiť
S darčekovým poukazom nešliapnete vedľa. Obdarovaný si za darčekový poukaz môže vybrať čokoľvek z našej ponuky.
30 dní na vrátenie tovaru
An der Schnittstelle zwischen Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsrecht geht der Verfasser der Frage nach, ob die Exekutive über von ihr selbst verwaltete Rechtsgüter des Staates oder der Allgemeinheit ebenso frei verfügen kann wie der Einzelne über ihm zustehende Individualrechtsgüter. Der Einzelne erlaubt die Verletzung von ihm innegehaltener Rechtsgüter durch eine rechtfertigende Einwilligung. Die Arbeit geht der entsprechenden Möglichkeit einer behördlichen Einwilligung nach. Die Exekutive kann jedoch die Geltungsreichweite strafrechtlicher Normen durch eine behördliche Einwilligung nicht selbständig verkürzen, ohne die Institutsgarantie des Parlamentsvorbehaltes zu verletzen. Auf die Betroffenheit von Individualinteressen wird es dabei nicht ankommen. Die Arbeit macht auf den besonderen Gehalt der Institutsgarantie des Parlamentsvorbehaltes aufmerksam, welcher durchaus über die Grenzen des Gesetzesvorbehaltes hinausweist.