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Das Bankgeheimnis stellt über das Bankrecht hinaus einen schillernden Begriff dar, aus dem jedoch mitunter zu weitreichende Folgerungen gezogen werden. Obwohl eine gesetzliche Regelung fehlt, berührt es Grundfragen des Verfassungsrechts, des Straf- und Prozeßrechts, des Steuerrechts sowie vor allem des Schuldrechts. Jens Petersen wendet die etablierte Unterscheidung zwischen Individualschutz und Institutionsschutz auf das Bankgeheimnis an, um die wertungsmäßigen Grundlagen herauszuarbeiten. Die Zuordnung zum Individual- bzw. Institutionsschutz löst zwar ebenso wenig wie die Berufung auf den Begriff des Bankgeheimnisses die Einzelprobleme aus sich heraus, stellt aber einen erkenntnisleitenden Gesichtspunkt dar. Indem so die jeweiligen Wertungsgesichtspunkte freigelegt werden, lassen sich dogmatische und praktische Zweifelsfragen interessen- und wertungsgerecht lösen.