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Im Maastrichter Unionsvertrag von 1992 ist erstmals ausdrücklich vom Unionsbürger die Rede. Welches Rechtskonzept verbirgt sich hinter diesem Begriff, und ist damit der Wandel von einer Wirtschafts- zu einer Bürgerverfassung verbunden? Welche konkreten Folgen ergeben sich für die Menschen, die sich in den Mitgliedstaaten der Union aufhalten, dort arbeiten, konsumieren, wählen oder an der Entwicklung der Gemeinwesen mitwirken? Zur Klärung dieser Fragen arbeitet der Verfasser zunächst die allgemeinen Grundlagen des Gemeinschaftrechts auf und konkretisiert sie dann an den geschützten Rechtskreisen des Unionsbürgers, nämlich Freizügigkeit, Arbeitnehmerstatus, Verbraucherstellung, Umweltinformation und politische Mitwirkung. Insgesamt zeigt sich, daß alle Unionsbürgerinnen und -bürger einen gleichen oder doch vergleichbaren Sockel von subjektiven Rechten und auch Pflichten haben sollen, an denen teilweise sogar Drittstaatsangehörige teilhaben können. Um ihnen diese zugute kommen zu lassen, bedarf es angesichts der Unübersichtlichkeit des Gemeinschaftsrechts aber häufig der tätigen Unterstützung der Juristen. Der Verfasser lehrt Zivil-, Wirtschafts- und Europarecht an der Universität Bremen.