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Die Anwendung nationalen Rechts auf Sachverhalte, die sich teilweise oder ganz außerhalb des eigenen Territoriums abspielen oder abgespielt haben, ist völkerrechtlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. In der Schrift werden die Voraussetzungen untersucht, unter denen die EG und die USA das eigene Kartell- und Fusionskontrollrecht auf Sachverhalte mit Auslandsbezug anwenden. Weiterhin wird dargestellt inwieweit die Interessen anderer Hoheitsträger an dem selben Sachverhalt berücksichtigt werden. Thematisiert werden auch Fälle, in denen sich Personen unterschiedlichen Handlungsgeboten bzw. -verboten unterschiedlicher Rechtsordnungen ausgesetzt sehen. Die Ausführungen zeigen, dass sowohl die EG als auch die USA eigenes Kartell- und Fusionskontrollrecht unabhängig davon anwenden, wo sich die wettbewerbswidrigen Sachverhalte abspielen, wenn die eigenen Märkte betroffen sind. Dabei unterwirft die USA jedoch in stärkerem Umfang Sachverhalte mit Auslandsbezug eigenem Recht als die EG. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Deutschland, England und den USA hat der Autor Erfahrungen bei dem Europäischen Parlament und in Kanzleien in den USA gesammelt. Seit 2000 ist er in Deutschland als Rechtsanwalt auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Wirtschaftsrechts tätig.