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Mit Carl Friedrich von Gerber (1823-1891) beginnt die Geschichte der modernen deutschen Staatsrechtswissenschaft. Seine Staatsrechtslehre ist Gegenstand dieser Arbeit. Gerber konstruierte ein System des gemeinen deutschen Staatsrechts, des "gemeinsamen" Staatsrechts der deutschen Einzelstaaten. Da privatrechtliche Konzepte und praktische politische Erfahrungen seine Staatsrechtslehre beeinflussten, wird im ersten Kapitel nicht nur auf Gerbers Karriere als Staatsrechtler eingegangen, sondern es werden auch seine Karrieren als Privatrechtler und Politiker skizziert. Das folgende Kapitel behandelt die Wissenschaft vom gemeinen deutschen Staatsrecht und Gerbers Stellung innerhalb dieses Fachs. Gerber steht für den "Methodenwandel" im öffentlichen Recht. Im methodengeschichtlichen Kapitel wird untersucht, wie sich dieser Wandel innerhalb der Wissenschaft des gemeindeutschen Staatsrechts vollzogen hat. Im letzten Kapitel wird gezeigt, wie Gerber mithilfe seiner Methode die deutsche konstitutionelle Monarchie juristisch abgebildet hat, die durch einen Dualismus zwischen Monarch und Volksvertretung geprägt war, den der Monarch dominierte.